Sie fragen – wir antworten

Sie haben sich mit einer Vielzahl von Fragen an die Mitglieder des Verwaltungsbeirats und auch an uns gewandt. Um auch allen anderen Bewohnern die entsprechenden Informationen mit auf den Weg zu geben, stellen wir hier die wesentlichen Fragen und Antworten zusammen:

Leider kein Treffer – sprechen Sie uns persönlich an.

  • Ich habe eine Markise.
    Muss ich diese abnehmen?
    Wer kann mir dabei helfen?
    In Absprache mit Architekten, Bauleitung und Handwerksfirmen empfehlen wir allen Bewohnern, vorhandene Markisen sicherheitshalber abzubauen. Markisen, deren Abstand zu den Seiten weniger als jeweils 30 cm beträgt, müssen generell demontiert werden, damit die Handwerker an den Seitenwänden arbeiten können. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die Eigentümergemeinschaft und die Baubeteiligten jegliche Haftung für Schäden an den Markisen während der Bauzeit ablehnen.  Mitarbeiter der Firma Trauco kümmern sich gern um die Demontage und Einlagerung. Die Kosten für den Abbau übernimmt die Eigentümergemeinschaft.

    Die erneute Montage obliegt kostenseitig dem jeweiligen Eigentümer. Das entscheidet die Verwaltung nicht einfach so, sondern hält sich an die rechtlichen Vorgaben: Nicht alle Eigentümer besitzen eine Markise. Markisen gehören auch laut Teilungserklärung ausdrücklich zum Sondereigentum. Vor einer Montage von Markisen oder Rolladen ist die Erlaubnis durch die Verwaltung oder die Eigentümerversammlung einzuholen. Der Verwaltung liegen derlei Zustimmungen nicht vor. Das bedeutet rechtlich, dass jede Markise, deren Montage nicht nachweislich erlaubt wurde (z.B. per Schreiben der früheren Verwaltung Anke C. Harles), eigentlich gar nicht hätte montiert werden dürfen.

    Darüberhinaus ist die Eigentümergemeinschaft als Ganzes verpflichtet, für etwaige Schäden am Sondereigentum (hier: Markisen / Rolladen) durch die Sanierungsarbeiten gerade zu stehen. Für die Berechnung der Höhe einer Schadenersatzzahlung kommt es darauf an, welche wirtschaftliche Lebensdauer der beschädigte Gegenstand hat, wie lange er also üblicherweise überhaupt hält (Abzug Neu für Alt). Die mittlere Lebensdauer von Markisen wird mit 15 Jahren angegeben.

  • Was passiert mit den Steckdosen und Außenleuchten auf meiner Loggia?
    Elektro Sorger hat den Auftrag zur Demontage der vorhandenen Steckdosen und von Leuchten, wenn sie in den seitlichen Loggia-Wänden installiert sind.

    Die Steckdosen müssen nach Abschluss der Dämmarbeiten gegen neue Außensteckdosen nach dem aktuellen Stand der Technik getauscht werden, da die jetzigen nicht mehr den heutigen Sicherheitsvorgaben entsprechen.

    Gleiches gilt auch für die Demontage und Montage der bestehenden Außenbeleuchtung.

    Nähere Informationen zu Umsetzungsmöglichkeiten und Kosten erhalten Sie bei Elektro Sorger (Telefon 04101/ 6 29 26).

    Hinweis zur Kostentragungspflicht: Da die Elektrik der einzelnen Wohnungen Sache des jeweiligen Eigentümers ist (z.B. Absicherung von Stromkreisen innerhalb der Wohnung), sind die Kosten für Arbeiten an der Elektrik auch durch die jeweiligen Eigentümer direkt zu tragen.

  • Wann und warum wird meine Loggia gesperrt?

    Wir haben die Handwerker angewiesen, die frontalen Balkonverkleidungen so lange wie möglich montiert zu lassen, um Ihre persönlichen Nutzungsgewohnheiten nicht unnötig lange einzuschränken.

    Sobald die frontale Balkonblende demontiert wird, besteht auf Ihrem Balkon Absturzgefahr.

    Daher werden Sie rechtzeitig – per Schild an Ihrem Fenster – über die Balkonsperrung informiert.

    Bitte weisen Sie auch Kinder und Enkelkinder entsprechend an!

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, mein Balkoninventar umzustellen?
    Sobald das Gerüst vor Ihrer Loggia demontiert wird, ist die Baumaßnahme an dieser Stelle abgeschlossen und Sie können Ihre Loggia wieder nutzen.

    Insbesondere die Bewohner mit Balkonen sowohl auf der Westseite, als auch der Bahnseite werden gebeten, die Balkone auf der Bahnseite entsprechend zu räumen, wenn dort der Gerüstbau beginnt.

  • Wieso soll ich meine Hausratversicherung informieren?
    Dies hat versicherungsrechtliche Gründe, da durch das Gerüst die Einbruchgefahr erhöht ist. Normalerweise reicht es aus, die Versicherung telefonisch über die Einrüstung in Kenntnis zu setzen.
  • Wird bei den Arbeiten asbesthaltiger Faserstaub freigesetzt? Werden die Fenster abgeklebt?
    Das in den Platten vorhandene Asbest ist fest in den Fassadentafeln gebunden. Die Entsorgung der Platten erfolgt unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften und Normen. Die Firmen Trauco und Hoeckrich sind speziell lizensiert für die Sanierung von Asbestfassaden.

    Selbstverständlich sind die zuständigen Behörden über die Baumaßnahme informiert und auch Herr Klaus Pohl als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator überwacht die korrekte Ausführung. 

    Nach Auskunft aller Baubeteiligten ist nicht mit einer Freisetzung von Asbeststaub zu rechnen. Eine hermetische Abklebung Ihrer Fenster und Balkontüren ist daher nicht erforderlich. Dennoch werden entsprechende Hinweisschilder an Ihre Fenster geklebt, wenn die Bauarbeiten in der Nähe Ihrer Wohnung angelangt sind. Dann sind die Fenster und Balkontüren stets geschlossen zu halten.

  • Wie wird der Brandschutz beachtet?
    Selbstverständlich werden alle geltenden Brandschutzauflagen beachtet. Neben Architekten, Verwaltung und Bauamt wurde zusätzlich noch ein Brandschutzsachverständiger eingeschaltet. Das zu verwendende Dämmmaterial genügt der höchsten Brandschutzklasse A1 und ist nicht nur nicht brennbar, es ist nicht einmal glimmbar.
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  • Was hat es mit den (teueren) Außensteckdosen auf sich?
    Bei der Errichtung Ihrer Wohnanlage sind die damaligen Elektriker wohl davon ausgegangen, dass die seitlichen Loggia-Wände nicht gedämmt werden. Entsprechend kurz waren die Zuleitungen zu den Steckdosen. Als man dann festgestellt hat, dass die seitlichen Loggia-Wände doch gedämmt werden, hat man alle Steckdosen-Zuleitungen verlängert. Das ist aber nach den VDE-Richtlinien nur zulässig, wenn ein sog. FI-Schalter in der Verteilung vorhanden ist oder eine Außensteckdose mit integriertem FI-Schalter verwendet wird.
     
    Da die Wohnungseigentümer selbst für die elektrische Sicherheit in ihren Wohnungen verantwortlich sind und die elektrische Anlage ab dem Zähler zum Sondereigentum zählt, ist die Montage von Steckdosen Sache der jeweiligen Eigentümer. Zudem haben die Eigentümer ihre Loggien auch mit sehr unterschiedlich aufwendigen Elektro-Installationen ausgestattet, der Aufwand ist somit bei jeder Wohnung ein anderer.

    Grundsätzlich ist bei Sanierungen des Gemeinschaftseigentums das Sondereigentum wieder herzustellen, wenn es beschädigt wurde. Jedoch nur in den ursprünglichen Zustand und auch nur nach Zeitwert. Da der ursprüngliche Zustand auf Grund der VDE-Richtlinien jedoch unzulässig ist, können wir diesen auch nicht wieder herstellen. Daher wird die Installation einer neuen Steckdose nur vorbereitet (Trägersockel + ggf. Blinddeckel) und auch diese Kosten durch die Eigentümergemeinschaft übernommen (€ 45,50 brutto lt. Sorger-Angebot).
  • Warum der große Preisunterschied bei den Steckdosen?

    Elektro Sorger bietet 2 Optionen für Steckdosen an:
     
    1. Besitzt die Stromverteilung Ihrer Wohnung bereits einen eigenen FI-Schutzschalter für die Elektroinstallationen auf dem Balkon, können Sie sich für die günstige Variante entscheiden. Hier betragen die Kosten lt. Angebot Elektro Sorger € 52,50 brutto inkl. Montage.
     
    2. Fehlt ein solcher FI-Schalter in der Stromverteilung Ihrer Wohnung, benötigen Sie eine Steckdose mit integriertem FI-Schalter. Diese Variante ist leider die kostspieligere (€ 252,30 brutto inkl. Montage).
     
    3. Möchten Sie weder die eine, noch die andere Lösung ist dies auch möglich. In diesem Fall montiert Fa. Sorger dann einen Blinddeckel.
     
    Selbstverständlich können Sie eine Steckdose auch noch zu einem späteren Zeitpunkt montieren lassen.

  • Warum muss ich die Elektriker in meine Wohnung lassen?
    Ganz einfach: Weil die Monteure a) prüfen müssen, ob Ihre Stromverteilung einen FI-Schalter besitzt oder nicht und b) müssen sie zwingend den Strom auf den Loggien abstellen, damit sie dort nicht an Strom-führenden Leitungen arbeiten.
  • Bin ich zwingend an Elektro Sorger gebunden?
    Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, auch einen anderen zugelassenen Elektrofachbetrieb anzufragen oder zu beauftragen. In diesem Fall reichen Sie uns bitte als Beleg eine Rechnungskopie ein, so dass wir die ordnungsgemäße Installation aktenkundig machen können. Vielen Dank.
  • Gibt es neue Balkonbrüstungen und welche Farbe hat der Innenbereich der Loggien?
    Die bisherige Balkonbrüstungsverkleidung aus blauem oder gelbem Trapezblech werden durch neue Faserzementplaten in weiß bzw. weiß & grau ersetzt. Die Innenflächen
    der Loggien werden einheitlich weiß – auch die Innenseiten der von außen farbigen Brüstungsplatten.

    Die "alten" Balkongeländer müssen leider bleiben und werden nur in Bezug auf geltende DIN-Sicherheitsanforderungen ergänzt.
  • Sind die Gerüstbauer kompetent?
    Ja. Das sind sie. Firma Nietiedt gehört zur 1. Liga der Gerüstbauer im Norden. Sie haben sich in mehr als 75 Jahren u.a. bei Blohm & Voss, Shell, u.v.m. einen Namen gemacht. Auch die Elbphilharmonie wurde durch Nietiedt eingerüstet.
  • Fachbegriffe erklärt – was ist ein SiGeKo?
    „Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird vom Bauherrn für Baustellen bestellt,
    sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

    Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.“ (Quelle: Wikipedia 15.10.2017)

    Dies ist u.a. auch dahingehend wichtig, da wir es beim Projekt Fassadensanierung mit den alten asbestzementhaltigen Fassadenplatten zu tun haben. Hier ist auf den fachgerechten Umgang bei der Demontage und eine ordnungsgemäße Entsorgung zu achten.

    Das Umweltbundesamt berichtet auf seiner Internetseite:
    „Von Asbestzement und anderen fest gebundenen Asbestprodukten geht keine Gefahr für die Gesundheit durch Freisetzung von Asbestfasern aus, solange sie keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt werden. (...)

    Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-,
    Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Firmen
    ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen
    und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und
    eine entsprechende Zulassung der zuständigen Behörde
    (Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für
    Gefahrstoffe 519) besitzen.“

    Fa. TRAUCO, Fa. Hoeckrich und auch der beauftragte SiGeKo Klaus Pohl besitzen diese Zertifikation.
     
  • Fachbegriffe erklärt – was ist eine hinterlüftete Vorhangfassade?
    Bei einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade wird die Bekleidung nicht direkt auf das Mauerwerk aufgebracht, sondern auf eine Unterkonstruktion montiert.

    Dadurch sind Dämmung (Feuchte-, Wärme-, Schall und Brandschutz) und Bekleidung (Witterungsschutz) konstruktiv voneinander getrennt. 

    Zwischen den Komponenten entsteht auf diese Weise ein Hinterlüftungsraum, der den Feuchtehaushalt im Baukörper zuverlässig regeln kann.

  • Nach der Demontage meiner Markise kommen Risse an der Loggia-Decke zum Vorschein!
    In diesem Fall informieren Sie uns bitte, damit wir uns dies im Einzelfall vor Ort anschauen können. Diese Risse entstehen nicht durch die Gerüst- oder Fassadenarbeiten, sondern weisen auf Undichtigkeiten des Loggia-Bodens hin (Stichwort: Balkonsanierung)
  • Warum werden am Gerüst Scheinwerfer installiert?
    Licht schreckt Einbrecher noch am ehesten ab.

    Daher werden kurzfristig an allen Treppentürmen des Gerüstes noch Bewegungsmelder mit Scheinwerfern montiert, damit auch diese Aufgänge Ortsfremde abschrecken.

    Gleichwohl werden sich Kletterfreudige immer einen Zugang auf das Gerüst oder auf das Dach verschaffen können.
     
    Daher noch einmal der Appell: Bemerken Sie etwas auffälliges, rufen Sie bitte umgehend die Polizei über 110!
  • Ich sehe sonntags oder nachts Personen auf dem Gerüst – ist das ok?
    Nein! Falls Ihnen nach Beendigung der täglichen Arbeiten Personen auffallen, die auf dem Gerüst sind oder die auf der Baustelle umher streichen, rufen Sie bitte als erstes die Polizei.
    Erst danach informieren Sie uns.

    Die Beamten des Pinneberger Reviers haben uns avisiert, Ihr Grundstück nachts in den Streifendienst aufzunehmen, können aber auch nicht alles zu jeder Zeit überwachen.

    Zögern Sie daher nicht, die „110“ zu wählen!

    Aber auch tagsüber sollten Sie weiterhin wachsam sein – sprechen Sie Ihnen unbekannte Personen, die Sie auf dem Gerüst sehen, gern an und fragen nach der Firma, für die sie arbeiten.

    Gerade bei offenstehenden Balkontüren ist die Einbruchgefahr erhöht.

© 2019 Kay Ploch Immobilienverwaltung e.K. E-Mail